Für nationale und grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften in Euro ersetzt ab dem 1. Februar 2014 die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) die nationale Kontokennung (BBAN, in Deutschland die Kontonummer und Bankleitzahl).
Der Einzug von Lastschriften erfolgte bisher auf Basis der vom Beitragszahler erteilten Einzugsermächtigung. Im SEPA-Verfahren werden SEPA-Mandate vom Zahlungspflichtigen erteilt. Diese beinhalten wie bisher die Zustimmung des Zahlungspflichtigen zum Einzug der Zahlung durch den Zahlungsempfänger und zukünftig den Auftrag an die eigene Bank des Zahlungspflichtigen zwecks Einlösung und Kontobelastung (Info unter: www.sepadeutschland.de).
Um unsere Beiträge auch nach Änderung des Einzugsverfahrens durchführen zu können, werden wir bis zur Umstellung mit einem so genannten Kombi-Mandat (Einzugsermächtigung nach altem Recht und Erteilung nach neuen SEPA-Vorgaben) arbeiten.
Hierfür bitten wir Sie, uns die notwendigen Kontodaten (IBAN & BIC) mitzuteilen, die Einzugsermächtigung zu unterzeichnen und uns per Post zukommen zu lassen.
IBAN = International Bank Account Number: Standardisierte, internationale Bank-/Kontonummer für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen; in Deutschland beginnend mit „DE“ und 22-stellig.
BIC = Business Identifier Code: Internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts, oft auch als SWIFT-Code bezeichnet; 8- oder 11-stellig.
IBAN und BIC finden sich auf Bank-Kontoauszügen, auf der Rückseite aktueller EC-Karten, auf Nachfrage beim Kreditinstitut oder im Internet mittels eines BIC-/IBAN-Rechners (www.iban.de).
Sepa LastschriftMandat zum ausfüllen