Für nationale und grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften in Euro ersetzt ab dem 1. Februar 2014 die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) die nationale Kontokennung (BBAN, in Deutschland die Kontonummer und Bankleitzahl). Der Einzug von Lastschriften erfolgte bisher auf Basis der vom Beitragszahler erteilten Einzugsermächtigung. Im SEPA-Verfahren werden SEPA-Mandate vom Zahlungspflichtigen erteilt. Diese beinhalten… SEPA-Lastschrift weiterlesen
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