dbb rheinland-pfalz bewertet Urteil differenziert
Landesvorsitzende Lilli Lenz: „Der Richterspruch hat zwei Seiten.“
Mit seiner Entscheidung zur Beamtenbesoldung hat der Europäische Gerichtshof die seit längerem gestellte Frage nach der Altersdiskriminierung im Dienstrecht doppelt beantwortet:
Zwar war das frühere Altersstufensystem diskriminierend, die Überleitung seinerzeit vorhandener Beamtinnen und Beamter in neue Erfahrungsstufentabellen ist es aber grundsätzlich nicht. Dieser Zweiklang erfordert aus Sicht des dbb rheinland-pfalz eine differenzierte Betrachtung.
Die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz sagte dazu heute, dass die Diskriminierung jüngerer Beamter bei der landesrechtlichen Überleitung in das rheinland-pfälzische Erfahrungsstufensystem zum 01. Juli 2013 mit diesem Urteil nicht ende.
Lilli Lenz: „Die Betroffenen, für die der dbb auch Musterverfahren führt, haben deshalb heute keinen Grund zum Jubeln.“
Positiv ist der Richterspruch laut dbb Landeschefin vorbehaltlich der Urteilsbegründung für alle anderen Übergeleiteten, da in deren Sinne eine Etappenentscheidung für Rechtssicherheit getroffen wurde.
Lilli Lenz: „Auch wenn sich mit dem EuGH-Urteil für den rheinland-pfälzischen Besoldungsgesetzgeber einstweilen kein Änderungsbedarf ergibt, bleibt ein Wermutstropfen für einen Teil der übergeleiteten Beamten bestehen. Die Umstellung der Besoldung auf Erfahrungsstufen ist grundsätzlich richtig. Leider gibt es bei jedem Systemwechsel Gewinner und Verlierer. Wir werden die weitere Entwicklung genau im Auge behalten, um frühzeitig Benachteiligungen begegnen zu können – insbesondere in Bezug auf die Anrechnung förderlicher Zeiten.“
Auf Landesebene gibt es drei dbb Musterverfahren zum Thema, die derzeit ruhen. Per Musterprozessabrede konnten zahlreiche Antrags- und Widerspruchsfälle verfahrensökonomisch ebenfalls ausgesetzt werden. Der dbb rheinland-pfalz baut jetzt zusammen mit seiner Bundesorganisation auf eine zügige letztinstanzliche Klärung auf nationaler Ebene, an der alle Verfahren sodann teilhaben sollen.
Grundlage des EuGH-Urteils sind mehrere Vorlagen aus Berlin (verbundene Rechtssachen C 501/12 u.a.), an dessen Verwaltungsgericht die Fälle nun zurückverwiesen werden, damit unter Beachtung der EuGH-Maßgaben eine abschließende Entscheidung ergeht.
Rheinland-Pfalz hat gerade zur Vermeidung von Diskriminierungen zum 01. Juli 2013 ein neues finanzielles öffentliches Dienstrecht in Kraft gesetzt, des-sen Grundgehaltstabelle A nicht mehr auf dem Senioritätsprinzip mit seinen Dienstaltersstufen beruht, sondern auf Erfahrungsstufen. Seinerzeit vorhandene Beamtinnen und Beamte wurden betragsmäßig in die neue Tabelle übergeleitet. Neuzugänge werden nicht mehr nach Lebensalter, sondern nach einschlägiger Berufserfahrung und förderlichen Zeiten einsortiert, bevor es dann für alle nur noch aufgrund der Berufserfahrung weiter geht in der zugewiesenen Besoldungsgruppe.