RS 05/2017 – Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung verfassungswidrig

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Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zum Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung am 22.02.2017, Az.: VGH N 2/15; Landeshaushalt 2014/2015 verfassungswidrig

der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat den Landeshaushalt 2014/2015 und das Landesgesetz über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung teilweise als verfassungswidrig eingestuft. Hintergrund ist der Um-gang der Landesregierung mit dem Pensionsfonds für Beamte. Aus Sicht des VGH wurden Zuführungen an den Fonds zu Unrecht als Darlehen und mithin als Investitionen deklariert. Dadurch habe das Land gegen die gesetzlich vorgeschriebene Schuldengrenze verstoßen. Das Gericht kritisierte außerdem, dass der Fonds über-wiegend aus Schuldscheinen bestehe. Somit sei nie eine echte Rücklage für Pensionen geschaffen worden.

Das Urteil ist endgültig, Rechtsmittel sind ausgeschlossen.